Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
a) Schlichtungsstelle
b) Risikohinweise
c) Haftungsausschluss
d) Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten
e) Mitwirkungspolitik und Mitwirkungsbericht gemäß § 134b AktG
a) Schlichtungsstelle
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/EU vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der VuV-Ombudsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden können.
Wir sind Mitglied des VuV und damit dieser Schlichtungsstelle angeschlossen.
Für den Fall, dass einer Kundenbeschwerde zwischen den Parteien nicht unmittelbar abgeholfen werden kann, wird damit die Möglichkeit eröffnet, kundenseits die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Antragsteller kostenfrei.
Die Anschrift der VuV-Ombusstelle lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
b) Risikohinweise
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass alle Wertpapiere Risiken unterliegen. Diese Risiken können bei Anleihen und Aktien sowie bei allen daraus abgeleiteten Anlageformen (Derivate, z.B. Optionsscheine, strukturierte Zertifikate, usw.) zu Verlusten führen – unter bestimmten Umständen und je nach Strategie sogar zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Bei Wertpapieren, die auf Fremdwährungen lauten, besteht außerdem noch ein separates Wechselkursrisiko, aus dem ebenfalls Verluste resultieren können.
Durch eine verantwortungsbewusste und professionelle Depotverwaltung stehen diesen Risiken zwar entsprechende Chancen gegenüber; die unter Umständen drohenden Verluste können jedoch dennoch nie völlig ausgeschlossen werden. So beinhalten selbst Wertpapiere mit festen Zinsen (z.B. Anleihen) oder garantierten Dividendenzahlungen (z.B. bei Unternehmensverträgen) die Gefahr, dass diese fixen Zahlungen nicht geleistet werden, falls der Garant dieser Zahlungen zahlungsunfähig wird. Ein angemessenes Verhältnis von Chancen und Risiken bei Wertpapieranlagen beinhaltet daher immer eine positive Verlustwahrscheinlichkeit, die zur Erreichung von Erträgen über dem sicheren Kapitalmarktzins in Kauf genommen werden muss.
Eigenverantwortliche Anlageentscheidungen im Wertpapiergeschäft sollte jeder Anleger daher nur bei eingehender Kenntnis der Materie in Erwägung ziehen. In jedem Fall ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten, persönlichen Beratung unbedingt zu empfehlen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in der Vergangenheit erzielte Renditen keine Gewähr für die künftige Entwicklung bieten. Bei der Planung Ihrer Sparziele sollten Sie keinesfalls die in der Vergangenheit erzielten Renditen einfach in die Zukunft fortschreiben!
c) Haftungsausschluss
Die auf unseren Internetseiten zur Verfügung gestellten Informationen können eine individuelle, persönliche Beratung nicht ersetzen. Unser gesamter Internetauftritt stellt lediglich einen ergänzenden Service für unsere Kunden und Interessenten dar. Dies betrifft insbesondere auch sämtliche hier veröffentlichten Aussagen über unsere Anlagephilosophie und über die mit unserer Strategie in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Renditen, außerdem sämtliche im Zusammenhang mit unserer Arbeit abrufbaren Downloads, die Zusammensetzung unserer Depots, unsere Anlagegrundsätze, Vertragstexte und sonstigen abrufbaren Informationen. All diese Unterlagen sind ohne persönliche und individuelle Beratung ausdrücklich nicht als Angebot oder Empfehlung bestimmter Anlagealternativen zu verstehen.
Alle auf diesen Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, doch trotz aller dabei angewandten Sorgfalt können wir keinerlei Haftung oder Garantie für die Vollständigkeit, die Korrektheit und die Aktualität unser Inhalte übernehmen.
Das gleiche gilt für die Inhalte aller Internetseiten, auf die wir direkt oder indirekt verweisen. Die Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG ist für den Inhalt solcher direkt oder indirekt verlinkten Websites nicht verantwortlich. Umgekehrt kann auch auf unsere Seiten — ohne unser Wissen — von dritter Seite verwiesen werden. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Darstellungen oder Inhalte, die über Verbindungen von Internetseiten Dritter zu diesen Internetseiten entstehen.
Unser gesamter Internetauftritt richtet sich nur an Personen mit Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Jegliche Regressnahme und Gewährleistung aufgrund der hier veröffentlichten Informationen ist ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Leser, die versuchen, unsere Anlagestrategie selbst nachzubilden. In keiner Weise stellt die Schilderung unserer Anlagestrategie einen Aufruf oder eine Empfehlung zur individuellen oder allgemeinen Nachbildung dar. Diese Internetseiten dürfen keinesfalls als persönliche oder auch allgemeine Beratung aufgefasst werden, auch nicht stillschweigend, da wir mittels der veröffentlichten Inhalte lediglich unsere subjektive Meinung reflektieren.
Leser, die allein aufgrund der in diesen Internetseiten veröffentlichten Inhalte Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Die in unseren Internetseiten veröffentlichten oder anderweitig damit im Zusammenhang stehenden Informationen begründen keinerlei Obligo.
Auch behalten wir uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
d) Hinweise zu möglichen Interessenkonflikten
Denkbare Interessenkonflikte ergeben sich daraus, dass die Verwalterin, ihre Gesellschafter und ihre Mitarbeiter auf eigene Rechnung mit den gleichen Wertpapieren handeln könnten, die auch für Kundendepots im Rahmen der Vermögensverwaltung erworben werden. Dieser Umstand wird wie folgt berücksichtigt:
Die Verwalterin hat bereits im Jahr 2000 eine interne Compliance-Stelle eingerichtet und in einer internen Compliance-Richtlinie die Verhaltensregeln in diesem Zusammenhang geregelt. Gegenstand und Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen,
- dass das Interesse des Kunden grundsätzlich Vorrang hat vor dem Interesse der Verwalterin und/oder dem Interesse der Mitarbeiter oder Gesellschafter
- dass Interessenkonflikte zwischen Kunden, Verwalterin, Mitarbeitern und Gesellschaftern vermieden werden
- dass die Überwachung der Einhaltung der maßgeblichen Gesetze, entsprechenden Verlautbarungen, Richtlinien u.ä. gewährleistet ist.
Die Richtlinie orientiert sich an den Rundschreiben 4/2010 („MaComp”, BT 2 „Überwachung von Mitarbeitergeschäften nach § 33b WpHG und § 25a KWG”) und 5/2010 („InvMaRisk”, Ziff. 11 „Persönliche Geschäfte”) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Alle Mitarbeiter mit besonderen Funktionen (z.B. Kenntnis von Kundenorders) unterliegen dabei besonderen Meldepflichten und Beschränkungen. Die Einhaltung der Richtlinie wird in einer jährlichen internen Revision überprüft, ein schriftlicher Bericht hierüber wird dem Wirtschaftsprüfer vorgelegt.
Im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats sind grundsätzlich auch immer Interessenkonflikte im Zusammenhang mit offen ausgewiesenen oder versteckten Gebühren möglich. Dabei sind folgende Konflikte denkbar:
Die Verwalterin könnte Vereinbarungen treffen, um für die Durchführung von Kundentransaktionen über eine bestimmte Bank oder Buchungsplattform von Dritten einen Teil der dem Kunden in Rechnung gestellten Gebühren erstattet zu bekommen (sogenannte kick-back-Zahlungen). Dies führt für den Kunden zu erhöhten Transaktionsgebühren und zusätzlich zu einem möglichen Interessenkonflikt, da die Verwalterin durch zusätzliche Transaktionen in den Genuss höherer kick-back-Zahlungen kommen kann.
Daher trifft die Verwalterin derartige Vereinbarungen nur dann, wenn es im erklärten Interesse des Kunden liegt (z.B. um die mit der Gebühr verbundene Liquiditätsbelastung zeitlich zu verteilen) und mit dem Kunden ausdrücklich so vereinbart wurde. Der Kunde hat in jedem Fall Anspruch auf die vollständige Offenlegung sämtlicher auf ihn entfallenden Rückvergütungen Dritter an die Verwalterin. Im Übrigen verhandelt die Verwalterin möglichst günstige Konditionen für die Abwicklung der Transaktionen und nutzt den Verhandlungsspielraum ausschließlich im Interesse des Kunden.
Des weiteren können Vermögensverwalter für die Vermittlung von Anlageprodukten Dritter ein Aufgeld (Ausgabeaufschlag, Agio) und/oder eine nicht als Aufgeld ausgewiesene Provision (Bestandsvergütung, Marge, Upfront) erhalten. Grundsätzlich könnte ein Vermögensverwalter daher bestimmte Produkte nicht im Interesse seines Mandanten, sondern aufgrund solcher finanziellen Anreize ordern. Außerdem besteht ein finanzieller Anreiz, für Kunden Produkte mit höherem Gebührenanteil auszuwählen, sofern diese Gebühren dem Vermögensverwalter zustehen.
Die Verwalterin erwirbt für ihre Kunden Anlageprodukte Dritter möglichst ohne Ausgabeaufschlag. Soweit ihr in Einzelfällen ein Aufgeld oder eine nicht als Aufgeld ausgewiesene Provision von Seiten Dritter zusteht, wird diese nur vereinnahmt, wenn es im Interesse des Kunden liegt (z.B. weil die Vereinbarung insgesamt zu günstigeren Konditionen für den Kunden führt), und wenn dies mit dem Kunden vereinbart ist.
Sofern mit dem Kunden ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart wurde, könnte der Vermögensverwalter ein Interesse haben, durch die Umsetzung einer riskanteren als der vereinbarten Strategie die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des vertraglich definierten Erfolgs zu erhöhen, während der Kunde das zusätzliche Risiko trägt.
Umgekehrt könnte, sofern ein reines Fixum vereinbart wurde, der Vermögensverwalter das Interesse an der Erzielung einer angemessenen Wertsteigerung für den Anleger verlieren. Außerdem kann ein Interessenkonflikt entstehen, wenn bei wenig liquiden Wertpapieren davon auszugehen ist, dass nicht alle Kunden im gleichen Umfang mit ihren Orders zum Zuge kommen.
Daher sollten möglichst gleichgerichtete Interessen von Verwalterin und Kunde herbeigeführt werden. Die Verwalterin strebt dies durch eine möglichst langfristig ausgerichtete Vertragsgestaltung und die vertragliche Definition klarer Anlageziele an. Die Verwalterin empfiehlt die Wahl einer dazu passenden Vergütungsregelung, bei der fixe und erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile miteinander kombiniert werden.
Sofern die Verwalterin direkt oder indirekt mit der Anlageberatung eines Investment-Sondervermögens betraut ist (als Fondsmanager bzw. als Berater des Fondsmanagements), erhält sie aus der im Verkaufsprospekt des Sondervermögens angegebenen Verwaltungsgebühr bzw. Management Fee dieses Sondervermögens eine Vergütung für die dort erbrachte Dienstleistung. Daneben kann auch eine Bestandsprovision für das von Kunden der Verwalterin gehaltene Volumen vereinbart sein. Sofern solche Investment-Sondervermögen im Rahmen der Verwaltungsvollmacht für Kunden erworben werden, kann es daher zu einer doppelten Gebührenbelastung kommen (indirekte Verwaltungsgebühr, die aus dem Fondsvermögen gezahlt wird, und direkte Verwaltungsgebühr aus dem individuellen Verwaltungsvertrag).
Zur Vermeidung einer doppelten Gebührenbelastung wird das in diesen Investment-Sondervermögen angelegte Volumen bei der Ermittlung der vertraglichen Verwaltungsvergütung vom verwalteten Gesamtvolumen abgezogen, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
Derzeit ist die Verwalterin mit dem Fondsmanagement für folgende Sondervermögen betraut:
- KR FONDS Deutsche Aktien Spezial, Anteilsklassen P, A und V (ISIN LU0310320758/LU0650635906/LU0470728089, Luxemburg)
- KR FONDS Übernahmeziele Europa, Anteilsklasse A und P (ISIN: LU1299898665/LU1532048532, Luxemburg)
e) Mitwirkungspolitik und Mitwirkungsbericht gemäß § 134 AktG
Die Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG unterfällt der Begriffsbestimmung im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
- Die Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften, die in den für unsere Kunden verwalteten Depots gehalten werden, richten wir an den Interessen unserer Kunden aus. Dabei gehen wir davon aus, dass unsere Kunden in der Regel kein Interesse haben, Kosten (z.B. für die Anforderung von Eintrittskarten oder die Hauptversammlungsvertretung) zu tragen, wenn mit der Stimmrechtsvertretung nicht gleichzeitig höherrangige Vermögensinteressen gesichert werden sollen. Außerdem gehen wir grundsätzlich davon aus, dass unsere Kunden ihren Anteilsbesitz nicht öffentlich machen möchten.
- Das Unternehmen übt daher in der Regel keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
- Sofern im Einzelfall durch die Stimmrechtsausübung unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für die Kunden erwirkt werden können, üben wir das Stimmrecht für unsere Kunden – möglichst unter Wahrung der Anonymität – in einer Weise aus, dass die wirtschaftlichen Interessen der Kunden bestmöglich gewahrt sind.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt vorrangig durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet regelmäßig nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet regelmäßig nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt gegebenenfalls auf unserer Homepage, sofern eine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt ist.
- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt regelmäßig nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen in der Regel nicht erfolgt und der Umfang der Beteiligung regelmäßig unbedeutend ist.
Im Jahr 2023 haben wir an Hauptversammlungen lediglich zum Zwecke der Informationsgewinnung teilgenommen, ohne dabei einzelne Kunden zu vertreten.